ENTGELTTRANSPARENZ
Mit Wirkung vom 7. Juni 2026 ist das Gesetz Nr. 76/2026 über die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in Kraft getreten, welches die EU-Richtlinie 2023/970 umsetzt. Dieses Gesetz ändert die Vorschriften für Arbeitgeber grundlegend und legt den Schwerpunkt auf eine größere Transparenz bei der Vergütung.
Das Gesetz findet nicht nur auf Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag Anwendung, sondern auch für Personen, die auf Grundlage von einem Werkvertrag tätig sind, für vorübergehend zugewiesene Arbeitnehmer sowie für Personen, die eine abhängige Tätigkeit auf Grundlage eines anderen Vertragsverhältnisses ausüben.
Der Begriff „VERGÜTUNG“ = Das Grundentgelt sowie alle sonstigen finanziellen und sachlichen Leistungen einschließlich der Zusatzleistungen (Benefits), die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt (z. B. Beiträge zur ergänzenden Altersvorsorge, Firmenwagen zur privaten Nutzung u. Ä.).