Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit zur Ausübung der Saisonarbeit ab 2023
Mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2023 werden Arbeitgeber zwischen einer regulären Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit und Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit zur Ausübung der Saisonarbeit unterscheiden. Diese kann nur für 8 Monate abgeschlossen werden.