Am 28. Februar 2022 genehmigte die Regierung der Slowakischen Republik die Bereitstellung von Notunterkünften für ukrainische Staatsbürger und ihrer Familienangehörigen. Der Begriff „Vertriebener“ wird für einen Drittstaatsangehörigen verwendet, dem das Ministerium auf der Grundlage eines Beschlusses der Regierung der Slowakischen Republik vorübergehend Notzufluchtsort/Asyl gewährt hat.