Novelle des Arbeitsgesetzbuches – Änderungen ab 1.3.2021
Zuschuss zur Dienstnehmerverpflegung
Der Mitarbeiter hat die Wahl zwischen Essensgutscheinen oder einem finanziellen Zuschuss zur Verpflegung. Der Mitarbeiter ist 12 Monate an seine Wahl gebunden. Die Höhe des Verpflegungszuschusses liegt in der Regel im Bereich von 2,11-2,81 EUR. Der Verpflegungszuschuss ist steuer- und abgabenfrei. Gleichzeitig wird er nicht als Lohn betrachtet und geht auch nicht in die Berechnungsgrundlage für Lohnpfändungen (Exekutionen) ein.