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17. April 2026

Neues Gesetz über die Erfassung von Umsätzen und obligatorische bargeldlose Zahlungen

Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz Nr. 384/2025 Z. z. über die Erfassung von Umsätzen in Kraft getreten. Dieses ersetzt das bisherige Gesetz Nr. 289/2008 Z. z. über die Verwendung elektronischer Registrierkassen. Die meisten bisherigen Ausnahmen wurden aufgehoben, und die Pflicht zur Erfassung von Umsätzen gilt nun für eine Vielzahl weiterer Verkäufer.

Im Gesetz über die Erfassung von Umsätzen wird die Person, die zur Erfassung der Umsätze über das eKassa-Kassensystem verpflichtet ist, neu definiert. Der Begriff „Unternehmer“ wird in diesem Gesetz durch die Bezeichnung „Verkäufer“ ersetzt. Als Verkäufer gilt demnach jede natürliche oder juristische Person, die über eine Berechtigung zur Ausübung einer gewerblichen oder einer sonstigen selbstständigen Erwerbstätigkeit verfügt und Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder aus der Erbringung von Dienstleistungen entgegennimmt.