Änderungen im Personalwesen und Lohnverrechnung –
DRITTES KONSOLIDIERUNGSPAKET
Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen im Rahmen
des verabschiedeten Gesetzes Nr. 261/2025 Slg. zusammen,
mit dem bestehende Gesetze betreffend der öffentlichen
Finanzen ab dem Jahr 2026 geändert und ergänzt werden:
Abschaffung von Feiertagen, offene Geschäfte an
mehreren Feiertagen
Eine Änderung tritt bereits in diesem Jahr in Kraft und betrifft
die Abschaffung des Staatsfeiertages am 17. November,
sodass dieser weder als Tag der Arbeitsruhe noch als
Feiertag im Sinne des Arbeitsgesetzbuches gilt.