Ab dem 1.1.2023 gelten folgende Beträge des Steuerbonus pro Kind:
• 140 Euro für ein Kind bis 18 Jahre
• 50 Euro für ein Kind ab 18 Jahren
Höhere Steuerbonusbeträge sollten für zwei Jahre gelten.
Die maximale Höhe des Steuerbonus ist nach der Anzahl der abhängigen Kinder begrenzt, und zwar bis zum jeweiligen Prozentsatz der Teilsteuerbemessungsgrundlage aus Einkünften nach § 5, d.h. aus nichtselbstständiger Arbeit (aus einer Beschäftigung) oder aus Einkünften nach § 6 Abs. 1 und 2, d. h. aus Einkünften aus Gewerbe und sonstiger selbstständiger Tätigkeit oder deren Summe.