Mindestlöhne und Lohnzuschläge für das Jahr 2023
Für das Jahr 2023 wurde mittels Mitteilung von MPSVaR SR Nr.300/2022 folgendes festgelegt:
• Der monatlichen Mindestlohn wurde auf 700 EUR erhöht.
• Die Höhe des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde eines Arbeitnehmers auf 4,023 EUR (bei einer festgelegten Wochenarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche) und auch für Leiharbeiter.
Bei einer Arbeitszeit unter 40 Stunden wöchentlich, wird der Mindestlohn wie folgt festgelegt:
• 4,153 eur für jede gearbeitete Stunde bei 38,75 Std/Woche
• 4,291 eur für jede gearbeitete Stunde bei 37,50 Std/Woche