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22. Februar 2022

Neue Bemessungsgrundlagen in der Sozial- und Krankenversicherung ab 1. Januar 2022
Sozialversicherung

Neue Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsbeiträge gelten ab 2022 für Einzelunternehmer, andere Selbstständige (Freiberufler) und freiwillig Versicherte (freiwillig Versicherte).

Die Mindest- und Höchstbemessungsgrundlagen in der Sozialversicherung für Selbständige und freiwillig Versicherte werden ab 1. Januar 2022 wie folgt angehoben:

– die Mindestbemessungsgrundlage pro Monat, die derzeit 546 EUR beträgt, wird auf 566,50 EUR erhöht,
– die Höchstbemessungsgrundlage pro Monat, die derzeit 7 644 EUR beträgt, wird auf 7 931 EUR erhöht.

Der Mindestversicherungsbeitrag für einen pflichtversicherten Selbstständigen beträgt ab dem 1. Januar 2022 187,78 EUR/Monat. Für einen freiwillig Versicherten, der freiwillig renten-, kranken- und arbeitslosenversichert ist, beträgt 199,11 EUR/Monat.

Im Januar 2022 werden Gewerbetreibende von der Sozialversicherungsanstalt per Brief oder in ihrem elektronischen Postfach, sofern sie dieses aktiviert haben, über den neuen Versicherungsbetrag informiert. Sie zahlen dann die neue Versicherung zum ersten Mal am 8. Februar 2022 (für Januar 2022).

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