Die Meldeschwelle für Einfuhr und Ausfuhr innerhalb der EU wird auf 1.000.000 EUR angehoben. Die ursprünglichen Schwellenwerte – 200.000 EUR für Einfuhr und 400.000 EUR für Ausfuhr innerhalb der EU – werden für die Sektoren Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung (Unternehmen mit Haupttätigkeit gemäß SK NACE 01, 02, 03, 10, 11, 12) beibehalten.