Die Regierung hat am 20.10.2021 die Novelle der Verordnung der Regierung über unpfändbaren Betrag in Lohnabschlägen bei der Umsetzung der Entscheidung verabschiedet.
Der Zweck der Verordnung ist es, den unpfändbaren Betrag bei Lohnabschlägen und anderen Einkommen in Zwangsvollstreckung dermaßen anzupassen, dass die Summe, die dem Verpflichteten im Zwangsvollstreckung vom Lohn nicht abgezogen werden darf, den hohen Anstieg der Lebenshaltungskosten sowie den negativen Einfluss der COVID-19-Pandemie berücksichtigt.