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28. Dezember 2021

Änderungen in der Verpflegungsversteuerung der Arbeitnehmer ab dem 1.1.2022

Ab dem 1.1.2022 wird die Versteuerung der Verpflegung der Arbeitnehmer deutlich geändert. Am 26. 10.2021 wurde nämlich das Änderungsgesetz Nr. 595/2003 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der späteren Vorschriften verabschiedet, das ab Januar 2022 in Kraft tritt.

Die Änderung des Einkommensteuergesetzes sowie des Arbeitsgesetzbuches wurde von einem Teil der Abgeordneten initiiert, um den Arbeitgebern eine nachträgliche (nach dem Ablauf des Kalendermonats) Bereitstellung des Essensbeitrags und der Essensgutscheine zu ermöglichen und um die unterschiedliche Sichtweise auf die Bereitstellung des Essensbeitrags (in Bargeldform) gegenüber der entgeltlosen Verpflegungsvergütung (Essensgutscheine u. Ä.) zu beseitigen.

Die Angleichung dieser Verpflegungsformen sollte ursprünglich einen Vorteil für die Arbeitnehmer darstellen, d.h. auch der finanzielle Verpflegungsbeitrag sollte ebenso steuerfrei sein wie eine geldlose Verpflegungsvergütung.


Änderungen Verpflegungsversteuerung Slowakei >