Das buchhalterische Jahresergebnis entspricht nicht der Steuerbemessungsgrundlage.
Das buchhalterische Ergebnis wird um die Beträge erhöht und vermindert, die sich aus den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ergeben. Daher kann auch ein buchhalterischer Verlust zu einer positiven Steuerbemessungsgrundlage führen, womit eine Steuer zu zahlen ist.