Stundung der Versicherungsbeiträge für Oktober 2021, Änderung der Fälligkeitstermine für gestundete Beiträge
Arbeitgeber und Selbstständige haben nun während der Pandemie die Möglichkeit, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2024 aufzuschieben.
Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2024 gilt nur für Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitgeberanteil der SV-Beiträge, und für pflichtversicherte Selbständige, wenn ihr Nettoumsatz oder ihr Einkommen aus Geschäftstätigkeit und anderen selbständigen Tätigkeiten in diesem Monat um 40 % oder mehr gesunken ist. Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Oktober 2021 für Arbeitnehmer bleibt unverändert.