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23. August 2021

Mit Wirkung vom 1.8.2021 gibt es eine Änderung, die erst bei der Erstellung der August-Lohnverrechnung im September sichtbar wird. Die Neuerung besteht darin, dass Eltern, die ein Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren betreuen, entscheiden können, ob sie einen Steuerbonus in Höhe von 39,47 EUR oder den so genannten Essenszuschuss (kostenloses Mittagessen; Zuschuss für 1 Tag ca. 1,30 EUR, für einen Monat mit 20 Arbeitstagen ca. 26 EUR) in Anspruch nehmen.

Essenszuschuss und Kinderfreibetrag ab 1.8.2021 >