Während der Pandemie erlaubt die Sozialversicherungsanstalt Arbeitgebern und Selbstständigen, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März 2021 bis zum 30. Juni 2021 aufzuschieben.
Der Aufschub der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März 2021 bis zum 30. Juni 2021 gilt nur für Arbeitgeber im Teil der Arbeitgeberbeiträge und für die pflichtversicherten Selbstständigen, wenn ihr Nettoumsatz oder Einkommen aus Gewerbe und anderer selbstständiger Tätigkeit in diesem Monat um 40 % oder mehr gesunken ist. Für Arbeitnehmer ändert sich die Frist der Sozialversicherungsprämien für März 2021 nicht.