Im Vergleich zur ersten Variante Erste Hilfe + gab es seit Februar 2021
einige Änderungen.
Die Möglichkeit, Beiträge/Beihilfen in Anspruch zu nehmen, wird bis
Juni 2021 verlängert.
Der Anspruch auf „Arbeitnehmergeld“ gilt auch für Arbeitsverhältnisse,
die zwischen 2.9.2020 und 1.2.2021 begonnen haben.
Selbständige, die ihre Geschäftstätigkeit zwischen 2.9.2020 und