Ab dem 01.11.2018 ist jedes Unternehmen verpflichtet, seinen wirtschaftlichen Eigentümer ins Handelsregister einzutragen. Unternehmen, die bis zum 31.10.2018 entstanden sind, müssen dieser Verpflichtung spätestens bis zum 31.12.2019 nachkommen.
Ab dem 01.11.2018 ist jedes Unternehmen verpflichtet, seinen wirtschaftlichen Eigentümer ins Handelsregister einzutragen. Unternehmen, die bis zum 31.10.2018 entstanden sind, müssen dieser Verpflichtung spätestens bis zum 31.12.2019 nachkommen.