Nach der Novelle des Einkommensteuergesetzes Nr. 595/2003 § 5 Abs. 7 Buchst. n) ist das 13. Gehalt in 2019 ebenfalls von der Lohnsteuer befreit.
Die Abgaben- und Steuerbegünstigung des 13. Gehalts in 2019 ist bis zu einem Betrag von 500 EUR möglich.
Mehr Infos hier: Newsletter Lohnverrechnung Slowakei 2019 (227.34 KB)