Ursprünglich sollten ab 1.1.2017 die Verwaltungsbehörden (so auch die Finanzverwaltung, Sozialversicherungs- und Krankenanstalten) und Gerichte deren Entscheidungen und Vorhalte Kapitalgesellschaften im Normalfall nur noch über die elektronische Datenbox zustellen. Gleichzeitig können (freiwillig) Eingaben an die Behörden gleichfalls elektronisch erfolgen, mit der Finanzverwaltung funktioniert dies schon seit längerem auf diese Art.
Gesetz über die Einführung der elektronischen Datenbox (7.97 MB)