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22. Dezember 2015

Ab dem 1.1.2016 sind alle Barumsätze einzeln mit einer elektronischen Registrierkassa zu erfassen, ab 1.1.2017 werden die technischen Anforderungen an diese verschärft.

Dies betrifft alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 15.000 und davon mehr als EUR 7.500 Barumsätze, jeweils ohne Umsatzsteuer. Unter „Barumsatz“ werden auch Einnahmen mittels Bankomat oder Kreditkarte verstanden.

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